Politik
Europäisches Parlament stimmt gegen das „Veggie-Burger-Verbot“
23. Oktober 2020
Am 23. Oktober 2020 hat das Europäische Parlament über die Benennung von pflanzlichen Alternativen zu Fleisch und Milch sowie Milchprodukten abgestimmt. Wir verraten Ihnen, wieso die Verbote den Zielen der Europäischen Union für gesündere und nachhaltigere Lebensmittelsysteme entgegenstehen und wie das Votum ausgegangen ist.
Europäisches Parlament stimmt gegen das „Veggie-Burger-Verbot“
Das Europäische Parlament hat für die Ablehnung des „Veggie-Burger-Verbots“ gestimmt. Das Verbot hätte die Verwendung von Bezeichnungen wie „Burger“ und „Wurst“ für pflanzliche Produkte eingeschränkt, die typischerweise mit Fleischprodukten in Verbindung gebracht werden. Zuvor hatte ProVeg eine Petition gestartet, die bis zum Zeitpunkt des Votums über 250.000 Unterschriften erreichte. ProVeg bedankt sich herzlich bei allen Unterstützenden!
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Pflanzlicher Milchsektor wird hart getroffen
Die Europaabgeordneten haben jedoch dafür gestimmt, die Verwendung von beschreibenden Begriffen wie „Art Joghurt“ und „Käsealternative“ für pflanzliche Milchprodukte zu verbieten. Begriffe wie „Mandelmilch“ und „veganer Käse“ sind in der Europäischen Union bereits verboten. Ziel beider Änderungsanträge ist es, angebliche Verwirrung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden.
Weitreichende Folgen für Produzenten pflanzlicher Milchprodukte
ProVeg begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments gegen die Einführung von Namensbeschränkungen für pflanzliche Alternativen zu Fleisch, bedauert jedoch zutiefst das Votum für die weitreichenden und völlig unnötigen Beschränkungen bei der Benennung von pflanzlichen Milchproduktalternativen. Obwohl das Verbot angeblich die Verwirrung der Verbraucherinnen und Verbraucher verhindern soll, ist absehbar, dass erst die Umbenennung zu dieser führen wird.
Es ist anzunehmen, dass der Sektor für pflanzliche Milchprodukte, einer der innovativsten und nachhaltigsten in der gesamten europäischen Lebensmittelindustrie, vor erhebliche Herausforderungen gestellt wird. Auf Herstellende pflanzlicher Milchprodukte könnten nun finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit der Umbenennung, dem Rebranding und der Wiedervermarktung ihrer Produkte zukommen.
Widersprüche zu Zielen der Europäischen Union
Das Verbot steht auch in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Europäischen Union in der internationalen Green-Deal- und Farm-to-Fork-Strategie, gesündere und nachhaltigere Lebensmittelsysteme zu schaffen. Die Farm-to-Fork-Strategie betont ausdrücklich die Notwendigkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Lebensmittel auszuwählen und ihnen die Entscheidung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern.
Die Anträge sind Teil der Position des Europaparlaments zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform). Die GAP-Reform wird nun im nächsten Schritt mit dem Europäischen Rat und der Kommission verhandelt.
ProVeg wird sich weiterhin um eine vernünftige Lösung für diese Debatte bemühen. Wir rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, eine Lösung zu finden, die ein nachhaltiges Ernährungssystem fördert.
Gemeinsam verändern wir die Welt
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