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„Kann Spuren von Milch und Ei enthalten“ – trotzdem vegan?
14. Juni 2018
Viele Produkte im Handel tragen einen Hinweis auf mögliche Spuren. „Kann Spuren von Milch und Ei enthalten“ heißt es dann beispielsweise auf der Verpackung, auch wenn in der Zutatenliste keinerlei Produkte tierischen Ursprungs stehen. Diese Kennzeichnung von Allergenspuren dient zur rechtlichen Absicherung – und schließt keinesfalls die Deklaration als vegan aus.
Auch auf veganen Lebensmitteln ist der Hinweis „Kann Spuren enthalten“ häufig unter der Zutatenliste zu finden. Wenn diese Spuren Milch oder Ei sind, liegt die Frage nahe, warum jene Lebensmittel trotzdem als vegan deklariert und anerkannt werden.
Rechtlicher Hintergrund der Spurendeklaration
Zunächst dient der Vermerk „Kann Spuren enthalten“ zur rechtlichen Absicherung des herstellenden Unternehmens. Während des Produktionsprozesses eines Lebensmittels kann es zu einer unbeabsichtigten, technisch jedoch unvermeidbaren Übertragung von Spuren anderer Lebensmittel kommen. Unternehmen richten sich mit solchen Hinweisen vor allem an Allergiker:innen, die bereits auf kleinste Verunreinigungen mit einem betreffenden Allergen reagieren.
Ursache der Spurenangabe liegt in der Produktion
Wenn ein Produkt den Hinweis „Kann Spuren enthalten“ trägt, bedeutet das in der Regel, dass die Rezeptur diese Zutat nicht vorsieht, sie im Herstellwerk jedoch für andere Produkte verwendet wird. Daher kann es in der Produktion zu unbeabsichtigten und technisch unvermeidbaren Einträgen von Milch, Ei oder anderen tierischen Inhaltsstoffen in pflanzlichen Lebensmitteln kommen, wenn verschiedene Produkte auf derselben Maschine hergestellt werden.1Lebensmittelklarheit (2015): Veggie-Trend: Was hinter den Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ auf Lebensmitteln steht. Online unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/veggie-trend-was-hinter-den-angaben-vegetarisch-und-vegan-auf-lebensmitteln-steht [14.06.2018]
Trotz einer guten Herstellungspraxis mit zahlreichen Hygienemaßnahmen zur Reinigung der Produktionsmaschinen können Kleinstmengen des vorherigen Produkts an den Apparaturen haften bleiben und bei einer neuen Produktion mitverarbeitet werden. Über zahlreiche weitere Kontaminationswege wie Luft oder Personal kann beispielsweise Milchpulver leicht auf andere Lebensmittel gelangen. Diese zufälligen Einträge werden labortechnisch zwar regelmäßig überprüft, können aber schwanken.
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Spuren stehen der veganen Grundidee nicht entgegen
Der Großteil vegan lebender Menschen lehnt Produkte in der Regel nur dann ab, wenn die tierischen Inhaltsstoffe vorsätzlich, wissentlich und regulär als Zutaten hinzugefügt werden. Auch laut Verbraucherzentrale gelten Lebensmittel, die unbeabsichtigte Spuren von Tierprodukten enthalten können, als vegan.2Verbraucherzentrale (2017): Hohe Erwartungen an vegetarische und vegane Ersatzprodukte. Online unter: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/lebensmittel/hohe-erwartungen-an-vegetarische-und-vegane-ersatzprodukte-13038 [14.06.2018] Ausschlaggebend ist, ob ein tierischer Bestandteil bewusst als Zutat hinzugefügt wurde – und somit beim Kauf mitfinanziert wird – oder unabsichtlich in das Produkt gelangt ist.
Der Kauf von Lebensmitteln, die theoretisch Spuren von Milch oder Ei enthalten können, trägt nicht zur vermehrten Nutzung von Tieren, zur Ressourcenverschwendung oder Umweltschädigung bei.3ProVeg Deutschland e.V. (2017): Spuren tierischer Substanzen in vegan/vegetarisch ausgelobten Lebensmitteln. Online unter: https://vebu.de/wp-content/uploads/2017/02/VEBU-PP-Spurenkennzeichnung-Feb2017.pdf [14.06.2018] Daher werden vegane Produkte mit Spurenkennzeichnung von der Mehrheit vegan lebender Menschen toleriert.
Position des V-Labels zu „Kann Spuren enthalten“
Eine allumfassende tierfreie Produktion ist praktisch nicht möglich. Produkte mit dem Hinweis „Kann Spuren enthalten“ entsprechen daher auch den Kriterien des V-Labels, sofern tierische Inhaltsstoffe während des gesamten Herstellungsprozesses nicht absichtlich hinzugesetzt wurden.
Entsprechende Voraussetzungen für eine Auslobung mit dem V-Label sind, dass Hersteller alle notwendigen Vorkehrungen zur Säuberung der Produktionsanlagen treffen, um tierische Spuren in pflanzlichen Lebensmitteln weitestgehend zu vermeiden. Eine zeitliche oder räumliche Trennung vermindert ebenfalls mögliche Spureneinträge in der Produktion. Der Lizenzgeber führt regelmäßig Inspektionen und bei Bedarf Labortests zur Einhaltung der Richtlinien durch.
Das V-Label
Das V-Label ist eine international geschützte Marke zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Produkten. Es ist gut sichtbar auf der Produktverpackung angebracht und dient als Orientierungshilfe. Unter dem V-Label steht immer, um welche der beiden Kategorien es sich bei dem gelabelten Produkt handelt: vegetarisch oder vegan.
Lebensmittel bleiben auch bei Spuren-Kennzeichnung vegan
Rein pflanzliche Lebensmittel, deren Herstellung ohne Verwendung tierischer Stoffe erfolgt und die lediglich den Hinweis „Kann Spuren von Milch enthalten“ oder „Kann Spuren von Ei enthalten“ tragen, sind vegan. Die vorsorgliche Kennzeichnung bedeutet nicht, dass tatsächlich tierische Inhaltsstoffe im Endprodukt enthalten sind. Sie macht lediglich deutlich, dass Kleinstmengen von Spuren, die für Allergiker:innen gesundheitlich relevant sein könnten, unbeabsichtigt vorkommen können.
Quellen[+]
↑1 | Lebensmittelklarheit (2015): Veggie-Trend: Was hinter den Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ auf Lebensmitteln steht. Online unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/veggie-trend-was-hinter-den-angaben-vegetarisch-und-vegan-auf-lebensmitteln-steht [14.06.2018] |
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↑2 | Verbraucherzentrale (2017): Hohe Erwartungen an vegetarische und vegane Ersatzprodukte. Online unter: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/lebensmittel/hohe-erwartungen-an-vegetarische-und-vegane-ersatzprodukte-13038 [14.06.2018] |
↑3 | ProVeg Deutschland e.V. (2017): Spuren tierischer Substanzen in vegan/vegetarisch ausgelobten Lebensmitteln. Online unter: https://vebu.de/wp-content/uploads/2017/02/VEBU-PP-Spurenkennzeichnung-Feb2017.pdf [14.06.2018] |