Politik
ProVeg kritisiert mit zahlreichen Unternehmen die Leitsätze für Veggie-Alternativprodukte
6. Juni 2019
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlichte im Dezember 2018 Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie „veganes Schnitzel“. Darin werden komplizierte Regeln für die Lebensmittelkennzeichnung festgelegt. ProVeg und diverse Firmen machen in einem gemeinsamen Statement ihre Kritik und Ablehnung der neuen Bezeichnungsvorgaben deutlich.
Gemeinsame Kritik von ProVeg und Produzierenden
ProVeg und eine breite Allianz von Herstellenden kritisieren das Vorgehen der DLMBK, die mit den neuen Leitsätzen unnötig prägend in das Marktsegment eingegriffen hat. Die Unternehmen repräsentieren einen Großteil des Markts für vegane und vegetarische Fleischalternativen. Darunter sind sowohl rein vegane Unternehmen wie Taifun-Tofu und Hobelz Veggie World als auch Firmen, die traditionell Fleischerzeugnisse herstellen wie die Rügenwalder Mühle. Eine ähnliche Allianz hatte sich bereits 2017 formiert, als der Entwurf der Leitsätze bekannt wurde.
PROVEG KRITISIERT LEITSÄTZE DER DEUTSCHEN LEBENSMITTELBUCH-KOMMISSION FÜR VEGGIE-PRODUKTE
Ende 2018 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die neuen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zu veganen und vegetarischen Produkten. ProVeg-Politik kommentiert.
Unnötiger Eingriff der DLMBK
Es bestand kein Bedarf, die bisher üblichen Bezeichnungen neu zu regeln. Seit Jahrzehnten sind vegane und vegetarische Lebensmittel im Handel unter Produktbezeichnungen zu finden, die sich an ihre tierischen Gegenstücke anlehnen. Der übliche Zusatz „vegan“ oder „vegetarisch“ bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei Orientierung und stellt ein wichtiges Verkaufsargument dar. Eine repräsentative Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands konnte zudem zeigen, dass Konsumierende nicht durch Bezeichnungen wie „veganes Schnitzel“ oder „vegetarische Bratwurst“ irregeführt werden. 1forsa im Auftrag des vzbv (2015): Umfrage zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Online unter: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/02/15/meinungen_zur_kennzeichnung_von_lebensmitteln_080615.pdf [27.03.2019]
VEGANE ALTERNATIVEN
Ob Fleisch, Käse oder Fisch: Vegane Alternativen gibt es mittlerweile für alle Tierprodukte und Lebensmittel mit tierischen Inhaltsstoffen. Die Auswahl ist riesig und lädt zum Probieren sowie Austoben in der Küche ein.
Willkürliche Unterscheidungen und mangelnde Präzision
Die nun von der DLMBK aufgestellten Kennzeichnungsregeln erscheinen willkürlich und ermöglichen zum Teil nur noch eine indirekte Bezugnahme auf bestimmte Produkte. Während beispielsweise eine „vegetarische Streichwurst“ weiterhin unter diesem Namen verkauft werden kann, müsste eine „vegane Leberwurst“ in Zukunft eine umständliche Beschreibung wie „vegane Sojastreichwurst nach Art einer Leberwurst“ erhalten. Welcher Informationsgewinn dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht, bleibt ungeklärt.
Das tiefgehende und prägende Eingreifen der DLMBK behindert die Vermarktung veganer und vegetarischer Produkte und erschwert denjenigen die Kaufentscheidung, die zu Alternativen tierischer Produkte greifen wollen. Des Weiteren sind die Regulierungen teils so vage gehalten, dass sie für die Herstellenden nur sehr schwer handhabbar sind.
Vegane Lebensmittel einkaufen – so einfach geht’s
Jede Ernährungsumstellung spiegelt sich im Einkaufskorb wider. Heute bietet jeder Supermarkt, was es für eine gesunde, ausgewogene und vor allem leckere pflanzliche Ernährung braucht. ProVeg gibt Tipps für den veganen Einkauf.
Gemeinsame Forderungen von ProVeg und Wirtschaft
Es erscheint aus Sicht der Unterzeichnenden sinnvoll, Produkte weiterhin attraktiv und informativ im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu kennzeichnen. Die Unterzeichnenden plädieren dafür, die bisherige beanstandungsfreie Kennzeichnungspraxis beizubehalten sowie den Leitsatz großzügig auszulegen.
Voraussetzung für die Zulässigkeit von Bezeichnungen muss sein, dass die Alternativprodukte Ähnlichkeit mit den namensgebenden Fleischerzeugnissen aufweisen. Die Anlehnung der Bezeichnung an das tierische Original sollte für Verbraucherinnen und Verbraucher eine nachvollziehbare Referenz darstellen, um sie über Eigenschaften und Verwendung des Produkts sinnvoll zu informieren. Zusätzlich sollte der vegane oder vegetarische Charakter der Produkte in ausreichender Deutlichkeit kommuniziert werden.
Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von ProVeg und Wirtschaft.
STOPPEN SIE DAS VEGGIE-BURGER-VERBOT!
Die Europäische Union möchte die Verwendung von Begriffen wie „Burger“, „Schnitzel“ und „Alternative zu Milch“ für pflanzliche Produkte verbieten. Dies ist eine unnötige und bevormundende Einschränkung, die positive Veränderungen hemmt. Bitte unterschreiben Sie unsere Petition jetzt, um die Verabschiedung dieses Gesetzes zu verhindern!
Quellen[+]
↑1 | forsa im Auftrag des vzbv (2015): Umfrage zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Online unter: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/02/15/meinungen_zur_kennzeichnung_von_lebensmitteln_080615.pdf [27.03.2019] |
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