STOPPT DAS VEGGIE-BURGER-VERBOT!
Die Europäische Union erwägt derzeit, etablierte und allgemein bekannte Begriffe wie „Burger“, „Wurst“ und „Steak“ für pflanzliche Produkte zu verbieten. Zusätzlich würde das vorgeschlagene EU-Verbot auf Milch bezogene Begriffe wie „Typ Joghurt“, „Käsealternative“ und „Butterersatz“ verbieten.
Das Hauptargument hinter diesem Vorschlag ist, vermeintliche Verwirrung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden. Begriffe wie „Veggie-Burger“ und „Veggie-Wurst“ liefern jedoch wichtige Informationen über den Geschmack und die Einsatzmöglichkeiten, die mit dem Produkt einhergehen. Menschen kaufen Produkte auf pflanzlicher Basis gerade deshalb, weil sie wissen, dass diese ähnliche Geschmackserlebnisse und Verwendung wie ihre tierischen Pendants bieten.
Die vorgeschlagenen Beschränkungen stünden in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der EU im Rahmen des sogenannten europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie, nachhaltigere und gesündere Ernährungsweisen zu schaffen. Die Farm-to-Fork-Strategie stellt ausdrücklich fest, dass es notwendig ist, Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, „sich für nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden“ und „die Wahl gesunder und nachhaltiger Ernährungsweisen zu erleichtern“.
Fordern Sie mit Ihrer Stimme das Europäische Parlament dazu auf, dem vorgeschlagenen Veggie-Burger-Verbot nicht zuzustimmen.
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VERÄNDERUNG ERMÖGLICHEN: DAS VEGGIE-BURGER-VERBOT STOPPEN
Am 1. April 2019 stimmte der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments für mehrere Vorschläge, die die Vermarktung von pflanzlichen Lebensmitteln weiter einschränken würden.
Die angenommenen Vorschläge würden, falls sie als Gesetz verabschiedet werden, den Unternehmen die Verwendung von Begriffen wie „Veggie-Burger“ und „vegane Wurst“ verbieten. Zudem würden sie bestehende Beschränkungen für die Benennung von Milchäquivalenten auf pflanzlicher Basis verschärfen oder gar die Formulierung „Milchalternative auf pflanzlicher Basis“ verbieten.
Dies ist eine ungerechtfertigte Einschränkung der kommerziellen Meinungsfreiheit, die nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher oder Produzierenden liegt. Bei pflanzlichen Produkten haben die Bezeichnungen, die typischerweise für tierische Lebensmittel verwendet werden (zum Beispiel „Burger“, „Wurst“, „Milch“), eine wichtige Funktion bei der Kommunikation von Eigenschaften, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von pflanzlichen Produkten suchen. Die vorgeschlagenen Beschränkungen würden die positiven sozialen und ökologischen Veränderungen unnötig behindern, die durch den pflanzlichen Markt, einen der am schnellsten wachsenden und innovativsten Sektoren in der heutigen Lebensmittelindustrie, geschaffen werden.
Zudem dient das Verbot keinem klaren Zweck. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher oder die Lebensmittelindustrie diese Einschränkung wollen beziehungsweise brauchen oder dass Konsumierende durch vegan-vegetarische Produkte (die in der Regel deutlich gekennzeichnet sind) verwirrt oder irregeführt werden. Vegetarische und vegane Produkte zielen nicht darauf ab, tierische Produkte absichtlich zu imitieren, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen. Stattdessen sind diese Produkte eine Antwort auf die steigende Nachfrage nach innovativen Alternativen zu tierischen Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen Produkte auf pflanzlicher Basis gerade deshalb, weil sie wissen, dass diese Produkte ähnliche Geschmackserlebnisse und Funktionalitäten wie ihre tierischen Pendants bieten, aber keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten.
ProVeg fordert das neu gewählte Europäische Parlament eindringlich dazu auf, diese Vorschläge bei der Prüfung der neuen gemeinsamen Agrarpolitik abzulehnen und anderen unnötigen Richtlinien, die die Bezeichnung pflanzenbasierter Produkte einschränken, ein Ende zu setzen.