Mit meinem Erbe den globalen Tierkonsum senken
Nehmen Sie ProVeg in Ihr Testament auf. Mit einer starken Vision und mutigen Menschen trägt ProVeg Ihre Ideale weiter, hält die Erinnerung an Sie lebendig und setzt sich bis weit in die Zukunft dafür ein, unseren Planeten zu schützen.
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GUTE GRÜNDE

Sie sichern die stetige und nachhaltige Senkung des Tierkonsums

Beerdigung und Grabpflege – wir kümmern uns um die Details

Testamentsspenden an ProVeg sind von der Erbschaftssteuer befreit
Die Abfassung eines Testamentes ist eine sehr persönliche Angelegenheit und will gut überlegt und besprochen sein. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
Wenn Sie ProVeg bedenken möchten, verwenden Sie bitte die juristisch korrekte Bezeichnung: ProVeg e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der VR-Nr. 32501.
WAS BEWIRKEN SIE MIT IHREM
TESTAMENT ZUGUNSTEN VON PROVEG?

Weltweite Verbreitung der pflanzlichen Ernährung: ProVeg arbeitet effektiv mit Regierungen, öffentlichen Institutionen, privaten Unternehmen, medizinischen Fachkräften und der Öffentlichkeit zusammen. Dadurch verbreiten wir effektiv die Vorteile einer pflanzlichen Ernährung für Menschen, Tiere und unseren Planeten. Unsere Maßnahmen ermöglichen den schnellen Vollzug der notwendigen Ernährungswende.
Ermöglichen reichweitenstarker Kampagnen: Mit verschiedenen weltweiten Kampagnen informieren wir schon jetzt jeden Monat Millionen Menschen. ProVeg erzeugt Aufmerksamkeit dafür, wie notwendig eine Abkehr von derzeitigen Ernährungsgewohnheiten ist und bringt die vegane und vegetarische Bewegung so an die Spitze der globalen Diskussion.
Ein starkes Netzwerk: Als einzige Ernährungsorganisation setzt sich ProVeg weltweit für eine nachhaltige Verbreitung der pflanzlichen Lebensweise ein. Wir sind in den Ländern mit dem höchsten Tierkonsum aktiv: China, Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Polen, Spanien, Südafrika und den USA.
Ihr Testament: Antworten für Ihre Fragen
Kommen Sie mit all Ihren Fragen oder auch nur ersten Überlegungen zur Testamentsgestaltung gern auf uns zu. Wir können Sie beim Sortieren Ihrer Fragen im Hinblick auf Ihre ganz spezifische Situation sowie in Bezug auf ProVeg vertraulich unterstützen.
Wir empfinden es als Ehre, uns um Ihre Beerdigung und die Grabpflege kümmern zu dürfen, nachdem Sie uns testamentarisch bedacht haben und Sie dies wünschen. Für die Beerdigung müssen Sie lediglich Vorkehrungen treffen, damit wir zu gegebener Zeit rechtzeitig davon erfahren. Es wäre deshalb am besten, wenn Sie das Bestattungsinstitut und uns über Ihren Wunsch vorab informieren.
Sie können ProVeg als Alleinerben, mit anderen gemeinsam als Miterben oder mit einem sogenannten Vermächtnis bedenken. In all diesen Fällen kommt Ihr Nachlass für ProVeg zu 100 % dem Umwelt- oder Tierschutz zugute. Denn ProVeg ist von der Erbschaftssteuer befreit.
Sie können sich entscheiden, Ihre Immobilien ProVeg zu überlassen. ProVeg kümmert sich in diesem Fall um die Veräußerung, um durch den Erlös den globalen Tierkonsum nachhaltig zu senken.
Die Erbin oder der Erbe ist die Rechtsnachfolgerin oder der Rechtsnachfolger der Verstorbenen oder des Verstorbenen. Er übernimmt das Vermögen, aber hat auch Pflichten und kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses (laufende Verträge kündigen, Haushalt auflösen, letzte Steuererklärung anfertigen, Bestattungskosten tragen, für die Grabpflege sorgen und vieles mehr).
Mit einem Vermächtnis wenden Sie jemandem dagegen lediglich einen einzelnen Vermögenswert aus dem Nachlass zu, zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Schmuckstück oder ein Sparkonto.

VORTEILE EINER TESTAMENTARISCHEN ZUWENDUNG
Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit Ihrem Nachlass helfen Sie uns bei unserer Mission, den globalen Konsum tierischer Produkte bis zum Jahr 2040 um 50 % zu verringern.

Ihr Nachlass in guten Händen
Wird ProVeg testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach Ihrem Tod. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Bestattung und im Anschluss um die Grabpflege. Ihr Wille und Ihre Wünsche zählen – so bleibt Ihr Engagement unvergessen.

Keine Erbschaftssteuer
ProVeg wurde vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Dadurch ist ProVeg von der Erbschaftssteuer befreit. Sollten Sie ProVeg in Ihrem Testament bedenken, versichern wir, Ihr Vermögen direkt für die Erfüllung unserer gemeinsamen Vision einzusetzen: Eine Welt, in der sich jeder Mensch für genussvolles und gesundes Essen entscheidet, das gut für alle Menschen, Tiere und unsere Erde ist.

Mit dem letzten Willen Zukunft schaffen
Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit ihrem Nachlass helfen Sie, den globalen Tierkonsum dauerhaft zu senken, um so der ganzen Welt eine bessere Zukunft zu ermöglichen.

Ich habe ProVeg in meinem Testament reichlich bedacht, weil das Elend und Leiden in der heute üblichen Massentierhaltung unerträglich ist. Nur durch einen veganen Lebensstil können wir das unsägliche Leiden ungezählter unschuldiger Kreaturen nennenswert verringern.